15.06.2023 - Seniorenförderprogramm des Landkreises
Was wird gefördert?
Die Fördervorschrift beschreibt vier Handlungsfelder:
1. Soziale und gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen
2. Sicherheit und Mobilität im Alter
3. Veränderung im Handel, wachsende Digitalisierung versus alternde Gesellschaft
4. Gesundheitliche Vorsorge und pflegerische Erziehung
Eine Übersicht mit Beispielen zu den vier Handlungsfeldern enthält die entsprechende Förderrichtlinie.
Wer kann Anträge stellen?
1. Kommunale Gebietskörperschaften
für Aktivitäten von Seniorenvertretungen, Seniorenbüros oder Seniorenbeauftragten
2. Initiativen und Vereine
3. Wohlfahrtsverbände
4. Kirchengemeinden
5. Private und gemeinnützige Träger
Wie hoch ist die Förderung?
Einzelmaßnahmen können mit bis zu 3.000 Euro gefördert werden.
Pro Maßnahmenträger können zwei Anträge gestellt werden.
Was ist bei der Antragsstellung zu beachten?
- Bei einem Förderantrag bis zu 300 Euro muss der Förderantrag eine Maßnahmenbeschreibung, eine Ermittlung der voraussichtlichen Kosten sowie die Angabe des Maßnahmenzeitraums enthalten.
- Förderanträge über 300 Euro müssen zusätzlich einen Finanzierungsplan enthalten. Dies sind etwa die Zahl der Teilnehmer/innen, Kostenschätzung gem. Angeboten, sonstige Einnahmen (z.B. Eintrittsgelder, Teilnehmergebühren) oder Zuwendungen von anderer Seite (Förderungen und Spenden).
- Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist möglich.
Wohin ist der Antrag zu richten? Wo erhält man weitere Informationen?
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Soziale Sonderaufgaben
- Leitstelle „Gut altern in Mainz-Bingen“ -
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim
Telefon: 06132-787-3303 / 3020
E-Mail: possmann.ute@mainz-bingen.de
E-Mail: schmidt.janina@mainz-bingen.de
Antragsfrist ist der 30.06.2023. Weitere Informationen auf der Website des Landkreises Mainz-Bingen.