Ansprechpartner Stadt und Verwaltung
Auskünfte in Sachen „sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB (z.B. Genehmigung von Kaufverträgen) und andere Rechtsvorgänge sowie zu Planung erteilen die Stadt Bacharach und die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein -Nahe während der Dienstzeiten.