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SANIERUNGS Info 01

Der rheinland-pfälzischen Innenminister Roger Lewentz hat Verbandsbürgermeister Karl Thorn und Stadtbürgermeister Karl-Heinz Schleis am 07. Juli 2016 die schriftliche Zusage zur Aufnahme der Stadt Bacharach in das Bund-Länder-Programm „Historische Stadtbereiche – Städtebaulicher Denkmalschutz“ übermittelt. Mit der Aufnahme in dieses Bund-Länder-Förderprogramm erhält Bacharach Fördermittel, die für die Umsetzung öffentlicher und privater Maßnahmen zur Daueraktivierung des neuen Fördergebietes vorgesehen sind.

Nachdem die Stadtkernsanierung im vergangenen Jahr ihren städtebaulichen Abschluss gefunden hat, kann es nunmehr mit der Stadtentwicklung in Bacharach gezielt weiter gehen. Das künftige Städtebauförderungsprogramm, welches vom Bund im Jahr 2009 ins Leben gerufen wurde, ist schwerpunktmäßig darauf ausgelegt, historische Stadtkerne mit denkmalgeschützten Bauwerken zu sichern und zu erhalten. Nach Aussage von Minister Lewentz in dem Bewilligungsschreiben zeigen die von der Stadt Bacharach vorgelegten Bewerbungsunterlagen auf, dass das Grundzentrum Bacharach mit seinem historischen Stadtkern genau in das Programmprofil passt. Die Bewerbung für diese Gelder hatte die Stadt Bacharach zusammen mit der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe auf der Grundlage eines Stadtratsbeschlusses erst im April 2016 eingereicht und daraufhin sehr schnell bereits Anfang Juli die Zusage aus Mainz erhalten.

Im Anerkennungsbescheid wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Bacharach für das Programmjahr 2016 bereits einen ersten Förderantrag vorlegen kann. Hierfür sind bei der Landesregierung schon in diesem Jahr 150.000 Euro reserviert. Der Fördersatz für die zuwendungsfähigen Kosten beträgt voraussichtlich 80 %. Die Fördermittel des Programmjahres 2016 können zunächst für die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen und erste Ordnungs- und Erschließungsmaßnahmen im Fördergebiet eingesetzt werden.

Fördervoraussetzung ist eine Vorbereitende Untersuchung mit einem unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger innerhalb der nächsten 15 Monate zu erstellenden Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK). Dieses beinhaltet neben der genauen Abgrenzung des Fördergebietes die Darstellung des Handlungsbedarfes, die Erarbeitung von Zielvorstellungen, Lösungsstrategien und planerischen Grundlagen, die Ermittlung der notwendigen Maßnahmen sowie die Aufstellung einer Kosten- und Finanzierungsübersicht.

Die Gesamtmaßnahme ist befristet, es wird längstens zehn Jahre gefördert und nach spätestens 15 Jahren soll abgeschlossen werden.

Über das Förderprogramm können neben öffentlichen Maßnahmen auch private Modernisierungs- oder Sanierungsprojekte bezuschusst werden.

Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung wurden bestimmt:

  • Aktive Stadtentwicklung der Altstadt
  • Beseitigung von strukturellen und baulichen Defiziten
  • Identität des historischen Stadtkerns bewahren und mit neunen Qualitäten besetzen
  • Ausbau und Sicherung der Versorgungs- und Wohnfunktion
  • Stärkung des Tourismus

Ziel ist es, den Bereich „Historische Innenstadt“ als lebendiges Quartier mit hoher Strahlkraft zu entwickeln und zukünftig wieder als lebenswichtigen, kulturellen und identitätsstiftenden Ankerpunkt der Stadt, des Nahbereichs und der Region zu etablieren. Die eventuelle förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet als Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen bedarf später einer besonderen Sanierungssatzung.

Alles in allem ist die Aufnahme in das Förderprogramm eine große Herausforderung und gleichzeitig eine wichtige Entwicklungschance für die Stadt Bacharach

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