Satzung über die Erhebung von Entgelten
für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Bacharach vom 18.12.2014
Der Stadtrat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2, 7, 13 des Kommunalabgabegesetzes (KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: