Satzung über die Erhaltung und Gestaltung
baulicher Anlagen und der ortstypischen Besonderheiten der Stadt Bacharach
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2013 den Erlass der vorbezeichneten Satzung beschlossen. Diese Satzung wird hiermit in ihrem vollen Wortlaut bekannt gemacht: