Friedhofssatzung
der Stadt Bacharach vom 19.06.2019
Der Stadtrat von Bacharach hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) in den jeweils geltenden Fassungen folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: