Satzung | © Sabine Pilger

Satzung der Stadt Bacharach über die Erhebung der Hundesteuer

vom 10.04.2015

Der Stadtrat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Hundesteuer