Satzung der Stadt Bacharach über die Erhebung der Hundesteuer
vom 10.04.2015
Der Stadtrat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: