Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe
für Übernachtungen in der Stadt Bacharach vom 01.01.2023
Der Stadtrat von Bacharach hat auf Grund von §24 Gemeindeordnung von Rheinland Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zuletzt gültigen Fassung und der §§2 Abs. 1,2,3 und 5 Abs.2 des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz vom 20.06.1995 in der zuletzt gültigen Form, folgende Satzung beschlossen: