Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser
und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Bacharach vom 18.12.2014
Der Stadtrat hat auf Grund der §§ 24 und 26 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz (GemO) sowie des § 46 des Landeswassergesetzes (LWG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: