Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen
für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Stadt Bacharach vom 27.01.2023
Der Stadtrat Bacharach hat in seiner Sitzung am 12.01.2023 auf Grund des §24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§2 Abs. 1, 7, 10 und 10a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen: